Für ein Mitbestimmungsrecht der Beitragszahler in den Krankenkassen

damit ein passender Leistungskatalog entsteht

Ähnlich, wie heute noch die Arbeitskraft und Grund und Boden als Ware verstanden werden, ist auch im Gesundheitswesen die Gewinnmaximierung in den Vordergrund gerückt.

So geschickt es auch für Verwaltung und Buchhaltung sein mag, die Arbeit am Menschen zu klassifizieren und in Zeiteinheiten zu unterteilen, so unangebracht ist es für Pflegende/Heilende und die Patienten.

Um den Menschen im Gesundheitswesen wieder etwas mehr in den Mittelpunkt zu rücken, fordern wir ein Mitbestimmungsrecht für die Beitragszahler. Der Leistungskatalog soll den in einer Krankenkasse organisierten Bürgern entsprechen und diese unterstützen.

Die Alternativen Methoden sind heute zu wenig anerkannt und werden deshalb aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen weitgehend ausgeschlossen. Ändert sich dies, so können viele chemische Produkte, die in der Medizin eingesetzt werden, vermieden werden. 

Noch stärker haben es sich die Solidargemeinschaften zur Aufgabe gemacht, zwischen Patienten und Helfenden ein Gleichgewicht zu schaffen, dass dem einen eine gute Versorgung sichert und dem Anderen ein gutes Einkommen, während die Verwaltung sehr überschaubar bleibt.

Für die Solidargemeinschaften, in denen sich Bürger gegenseitig solidarisch und subsidär absichern und in Eigenverantwortung handeln, fordern wir die rechtliche Gleichstellung zu den Krankenkassen.

Wir fordern für alle Bürger das Recht zwischen Krankenkassen und Solidargemeinschaften frei wählen zu dürfen.

PfFGB