Für ein Wahlrecht des Volkes über die Ernennung seiner Richter

damit diese vom Volk anerkannt werden

Die Rechtssprechung soll durch unabhängige Richter, die von den Wahlberechtigten für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden, erfolgen.

Diese Richter ernennen Fachleute/Gutachter, die, mit der Unterstützung der Richter und nach geltendem Recht, das Urteil fällen.

Fachleute sind auf ihrem Gebiet kompetenter als Richter und können darum sicherer ein Urteil sprechen. Richter sind in Rechtsangelegenheiten kompetenter. Aus dem Zusammenspiel der beiden soll sich das gerechte Urteil ergeben.

Es kann auf Antrag und nach Wunsch des Beklagten ein weiterer vom Gericht anerkannter Gutachter befragt werden.

PfFGB