Für die Unverkäuflichkeit der menschlichen Arbeitskraft

damit der Mensch seine volle Würde erhält

Die Arbeitskraft wird zur Ware, indem der Arbeitgeber diese dem Arbeitnehmer abkauft. Damit verliert der Arbeitnehmer sein Recht am Hervorgebrachten.

Und genau dieser Umstand, dass der Mensch heute immer noch einen Teil von sich selbst verkaufen muss, ist das Unwürdige.

Es führt dazu, dass die Menschen sich nicht als ein Team verstehen können, die Gemeinsames hervorbringen, sondern sich in Gegnerschaften organisieren. So treten die großen und kleinen Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf.

Um das Leben zwischen uns Menschen friedvoller gestalten zu können, wollen wir die menschliche Arbeitskraft aus dem Wirtschaftsleben heraus lösen und in das Rechtsleben holen. Darum sind wir für die Unverkäuflichkeit der menschlichen Arbeitskraft.

Denn das Hervorgebrachte gehört allen Beteiligten zusammen. Sie haben unterschiedlichen Anteil daran, je nach ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement. Aus dem Erlös des Produktes / der Dienstleistung sollte sich die Bezahlung aller Beteiligten ergeben.

Der Anteil der Arbeit am Endprodukt sollte rechtlich festgestellt werden, um so den gerechten Lohn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ermitteln.

So sollte auch der Gewinn eines Unternehmens, sofern er nicht der Betriebserneuerung und – Erweiterung dient, unter allen Beteiligten aufgeteilt werden.

Zur Leiharbeit:

Menschen, die heute als Leiharbeiter tätig sind, geraten nicht nur durch den Verkauf ihrer Arbeitskraft in ein Untergebenen-Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Sie werden auch noch schlechter bezahlt als ihre Kollegen in Festanstellung und müssen obendrein ertragen, dass ihre Leihfirma einen großen Teil ihres Lohnes für sich behält.

Eigentlich müsste die Flexibilität, die ein Arbeitgeber an der Leiharbeit schätzt, mit einem zusätzlichen Bonus vergütet werden. Die Leiharbeit müsste für den Arbeitgeber teurer sein, als die Arbeit seiner Festangestellten. Und von einem Teil dieses Bonus – z.B. 10 % –  kann dann auch eine Leihfirma für ihre vermittelnde Tätigkeit bezahlt werden.

Will man Deutschland nicht weiter als Billiglohnland etablieren, so muss man die rechtlichen Verhältnisse ins Gleichgewicht bringen.

Festanstellungen werden nicht dadurch geschaffen, dass es eine weitere Beschäftigungsform gibt, die billiger für den Arbeitgeber zu haben ist, sondern dadurch, dass diese anderen Beschäftigungsformen, die z.B. mehr Flexibilität für den Arbeitgeber bieten, teurer sind als die Festanstellungen.

PfFGB


 

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