Anliegerkosten

Die Strassensanierung soll hauptsächlich über die KFZ- Steuer bezahlt werden.90% kämen in unserer Rechnung vom Staat, 10 %von Anliegern, wenn sie Mieteinnahmen haben (da der Haus- und Grundbesitz durch sanierte Strassen im Wert steigt), und ebenso von begüterten Bürger. Bürgersteige sind Gemeindeangelegenheit und somit von der Gemeinde zu bezahlen. 

Haben Bürger bereits zu viel bezahlt muss eine Rückerstattung erfolgen: Gleiches Recht für alle.PfFGB