damit Leistung sich wieder lohnt ; -)
3000 € („Brutto”) pro Monat pro Verdienendem sollten Steuerfrei bleiben. Für Ehepartner zusätzlich 2000 Euro, damit die natürlichen und kulturellen Bedürfnisse einkommenssteuerfrei bleiben.
Wohnimmobilien im Wert von bis zu einer Million Euro sollten steuerfrei an Kinder vererbt werden können. Erst oberhalb dieser Grenze befürworten wir eine Erbschaftssteuer.
Unternehmen müssen erhalten bleiben. Auch hier sollte die erste Million ohne Erbschaftssteuer weitergegeben werden dürfen. Sollten keine liquiden Geldmittel vorhanden sein, so ist die Erbschaftssteuer vom künftigen Gewinn innerhalb der nächsten Jahre zu bezahlen.
Es darf keine Bevorzugung für Unternehmen geben, außer sie stellen Arbeitslose, Langzeitarbeitslose ein, die keine Kosten mehr verursachen, die der Steuerzahler tragen müsste.
Die Ungleichbehandlung von großen und kleinen Unternehmen in steuerlicher Hinsicht soll beendet werden.
Und wo Gewinn erwirtschaftet wird, muss er auch versteuert werden. Eine gemeinsame Steuerregelung in Europa muss doch kommen – erst in Westeuropa, dann auch in Osteuropa.
Der Unternehmersteuersatz ist zur Zeit zu gering, 40% wären angemessen. Dies gilt auch für Aktiengewinne und die Vermögenssteuer.